Atemschutzmasken
FFP2 med Masken dürfen bei Schadstoffkonzentrationen bis zum 10-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) eingesetzt werden. Sie schützen gegen gesundheitsschädliche Partikel auf Wasser- und Ölbasis, nicht jedoch gegen krebserzeugende Stoffe, radioaktive Partikel, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme. Einzeln verpackt
Atemschutzmasken
FFP2 med Masken dürfen bei Schadstoffkonzentrationen bis zum 10-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) eingesetzt werden. Sie schützen gegen gesundheitsschädliche Partikel auf Wasser- und Ölbasis, nicht jedoch gegen krebserzeugende Stoffe, radioaktive Partikel, luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme. MDD 93/42 EEC EN 14683:2019 Typ II tested according to EN 149:2001
Atemschutzmasken
(kein medizinisches Produkt) mit Gummizug, 3-lagig VPE: 50 Stk/Box